Herzlich willkommen auf der Webseite der Qualitätskonferenz!

Die Aufgabe: Qualität sichern!

Aufgabe der Qualitätskonferenz ist die Qualitätssicherung in der Aus- und Fortbildung von Klassischen Homöopathen. Sie ist ein Organ des BKHD als Dachverband der homöopathischen Fachgemeinschaften in Deutschland, mit dem Ziel, die hohen Qualitätsstandards analog den „Qualitätsrichtlinien für die Klassische Homöopathie“ zu fördern und zu sichern.Übergeordnetes Ziel einer qualifizierten Ausbildung ist es, Voraussetzungen zu schaffen für sicheres, selbständiges und erfolgreiches Praktizieren der Klassischen Homöopathie.

Ausbildungsinhalte und –Ziele dienen als Leitlinien, die zu einer definierten hohen Qualität führen sollen.

Weiterbildung und persönliche Entwicklung werden darüber hinaus im Sinne einer Qualitätsförderung als lebenslange Prozesse betrachtet.



Patienten müssen darauf vertrauen können, daß Klassische Homöopathen sich die erforderliche Fachkompetenz angeeignet haben, die zur kunstgerechten Anwendung der Homöopathie nötig ist.

Dies alles dient der Förderung des Ansehens der Homöopathie als Heilmethode mit einer großen Tradition und dem Vertrauen der Patienten in ihre Behandlung.


Aktuelle Meldungen

14. Zentrale Prüfung der Qualitätskonferenz des BKHD

Am 20. und 21. Oktober 2018 findet die 14. Zentrale Homöopathie-Prüfung des BKHD in der Kolping-Akademie, Kolpingplatz 1 in 97070 Würzburg statt.
Mehr über die Zentrale Prüfung und Erfahrungsberichte der Teilnehmer lesen Sie auf der Seite Qualitätsmanagement "Zentrale Prüfung".






Die Wiederentdeckung des Rades macht es selten runder

Homöopathiekritik geht in eine neue Runde

Die Homöopathiekritik ist so alt wie die Homöopathie selbst. Seit der Meta-Analyse im Lancet 2005, in der die positiven Ergebnisse der Homöopathie durch aktive Manipulationen ins Gegenteil verkehrt wurden, finden in britischen und nun auch deutschen Medien professionelle Kampagnen gegen die Komplementärmedizin (CAM) und Homöopathie statt.
Die Zeitschrift  „Der Spiegel“ polarisiert zwischen „hemmungslos Gläubigen“ und „fundierten Kritikern“, wenn es um die Homöopathie geht. Selbst wenn man die tendenziösen Adjektive außer Acht lässt besteht zwischen den beiden Gruppen tatsächlich ein relevanter Unterschied: die „Gläubigen“ haben meist eigene konkrete und persönliche Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht, die „Kritiker“ stützen sich meist ohne eigene Erfahrung auf Studienergebnisse, die außerdem auch noch selektiv ausgewählt werden.
Der Chef des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) Prof. Windeler macht nach „jahrelanger Beschäftigung mit der Homöopathie“ nicht nur der Homöopathie vorauseilend den Garaus, sondern beschädigt auch gleich den eigenen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, wenn er sagt, man „müsse gar nicht weiter forschen, die Sache ist erledigt“.  
Wir wollen an dieser Stelle Prof. Dr. Dr. Harald Walach zu Wort kommen lassen. Er ist klinischer Psychologe, Philosoph und Wissenschaftshistoriker. Darüber hinaus ist er Professor für Forschungsmethodik komplementärer Medizin und Heilkunde. Bis 2016 war er Leiter des Instituts für Transkulturelle Gesundheitswissenschaften (IntraG) an der Europa-Uni Viadrina Frankfurt (Oder).
Was ihn zur Forschung bewegt und zur Homöopathie gebracht hat, beschreibt er so:  „Schon während meines Studiums haben mich zwei Dinge beschäftigt und mich seither nicht mehr losgelassen: Was genau ist „Heilung“’? Die Frage nach Heilung und wie sie zustande kommt hat mich relativ rasch zur Homöopathie und später im weiteren Sinne zur Komplementärmedizin geführt. Denn hier wird Heilung vor allem als Selbstheilung verstanden, also als Anstoß, der dem Organismus helfen soll, sich selber zu heilen. Das habe ich immer sehr spannend gefunden, sowohl vom wissenschaftlichen, als auch vom gesellschaftlich-ökonomischen Standpunkt aus.“
Sein Beitrag zur jüngsten Homöopathie-Kritik Kampagne ist fundiert geschrieben und man sollte ihn unbedingt gelesen haben! Den Artikel „Die Wiederentdeckung des Rades macht es selten runder – Homöopathiekritik geht in eine neue Runde“ finden Sie hier: Download 


Blickpunkt Patientenrechte


Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) im Februar 2013 in Kraft gesetzt. Es soll mehr Transparenz für die Patienten bringen und ihre Rechte gegenüber Leistungserbringern wie Krankenkassen und  Ärzten stärken; aber auch gegenüber anderen Heil- und Gesundheitsberufen wie z.B. Heilpraktikern.

Durch dieses neue Gesetz werden die, bislang in verschiedenen Gesetzen verstreuten, Patientenrechte zusammengefasst und als eigener Abschnitt „Behandlungsvertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Unter „Behandlungsvertrag“ ist demnach auch ein Vertrag zu verstehen, der eine Heilbehandlung in der Heilpraktiker-Praxis zum Gegenstand hat.

Die Regelung fordert die typischerweise von einem Heilpraktiker zu erwartende, fachgerechte medizinische Heilpraktiker-Behandlung. Darüber hinaus sind es die Punkte 4 und 5, in denen es um die Aufklärungs- und Dokumentationspflicht einer Behandlung geht, die unsere besondere Aufmerksamkeit erfordern. Hier sollte jedem Behandler deutlich werden, dass diese neuen Anforderungen zu Anpassungen in der eigenen Praxis führen müssen.

Eine Arbeitsgruppe der Qualitätskonferenz des BKHD hat sich die neuen Regelungen, soweit sie uns Heilpraktiker betreffen, vorgenommen und sich mit den Standards, die künftig erwartet werden, auseinander  gesetzt.

Diskutiert wurden alle Punkte, die im Hinblick auf ihre Bedeutung für uns Heilpraktiker relevant sind. Es wurde eine Zusammenfassung erstellt, die Sie hier einsehen können.