Start Neue "Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie"
Die Organisationen für Qualität „Stiftung Homöopathie Zertifikat (SHZ)“ und die „Qualitätskonferenz des Bund Klassischer Homöopathen (QBKHD) bündeln ihre Kräfte:
Zum 1. Januar 2026 nimmt die neue gemeinsame „Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie“ ihre Tätigkeit auf.
Wir freuen uns sehr, diesen wichtigen Schritt erfolgreich umgesetzt zu haben und uns künftig gemeinsam für Qualität in der Homöopathie einzusetzen – um diese nachhaltig zu fördern, zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Die neue Stiftung ist mit allen weiterführenden Informationen für Therapeuten und Patienten ab sofort unter folgender Adresse erreichbar:
Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie
Dort finden Sie alle relevanten Informationen zur Stiftung, ihren Zielen und Aktivitäten.
Kontakt:
Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie
Frauengraben 24
89073 Ulm
Telefon 0731 40 77 22 – 77
Fax 0731 40 77 22 – 40
info@homoeopathie-zertifikat.de
Fragen zur Anerkennung von Fortbildungen oder zum Einreichen von Nachweisen?
Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen gern hilfreich zur Seite.
Qualitätskonferenz des BKHD
Geschäftsstelle
c/o Gabriele Hanewacker
Steingassen 7
83561 Ramerberg
Tel. 08039 / 90 99 158
E-Mail schreiben
Seminarangebote der Mitgliedsvereine des BKHD
Hier gelangen Sie zum Seminar-Kalender der Homöopathie-Zeitschrift
Lebenslanges Lernen: Fortbildung für Homöopathen
Kontinuierliche Fortbildung gehört für Homöopathen zum Handwerk. Der Kenntnisstand in Wissenschaft und Forschung, auch in der Homöopathie, verändert sich ständig und für Therapeuten ist es wichtig, neben der eigenen Praxis auch immer wieder Anregungen und neue Informationen zu erhalten.
Daher sind für im BKHD qualifizierte Therapeuten 38 Unterrichtseinheiten Fortbildung pro Jahr verpflichtend. Dabei sind 30 UE für homöopathische und 8 UE für klinische Fortbildungen vorgesehen. Der Nachweis kann durch Vorlage geeigneter Unterlagen vorgenommen werden (Teilnahmebescheinigungen).
Zu beachten ist:
Diese Fortbildungen sollten nicht mit speziellen pharmazeutischen Interessen verknüpft sein. Die von der Qualitätskonferenz formulierten Ethikrichtlinien sind zu beachten.
Veranstaltungen, die CME-Punkte ausweisen, werden zu 100% als homöopathische und als klinische Fortbildung gleichermaßen anerkannt.
Es wird vorausgesetzt, dass es sich um Fortbildung in Klassischer Homöopathie, den geforderten klinischen Anteil, oder um Veranstaltungen im Rahmen der Dozenten- oder Supervisoren-Weiterbildung handelt.
Weitere Informationen finden Sie im PDF "So können Sie die Fortbildung in Homöopathie und Klinik leisten".
Interaktive klinische Fortbildungen der DHZ werden in Höhe von max. 4 UE pro Jahr anerkannt.
Die Anerkennung einer Fortbildung ist nicht an eine Mitgliedschaft des Veranstalters im BKHD gebunden.
Nähere Informationen finden Sie im PDF Voraussetzungen für die Anerkennung einer Weiterbildung 2015.pdf
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung (Kontakt).
