Supervision: Lernen von der Erfahrung anderer

Mit einer fundierten Ausbildung und dem Ablegen einer Prüfung ist es nicht getan. Die Medizin und die Homöopathie entwickeln sich weiter, Krankheitsphänomene ändern sich und in der Tätigkeit in homöopathischer Praxis entstehen rasch neue Themen

Supervision wird daher künftig einen wichtigen Raum einnehmen und junge Kolleginnen und Kollegen während der ersten drei Jahre ihrer Praxistätigkeit begleiten. Homöopathinnen und Homöopathen, die gerade ihre Prüfung abgelegt haben und mit der Arbeit in der Praxis beginnen, nutzen bereits jetzt diese Supervision im Rahmen ihrer Qualifikation für das Zentrale Therapeutenregister.

Art der Supervision

Die zu leistende Supervision soll die Arbeitsweise der jungen Kolleginnen und Kollegen überprüfen und korrigieren durch das Aufzeigen von Möglichkeiten, diese zu verbessern. 

Dazu müssen die zur Supervision vorgestellten Behandlungsfälle eine Verlaufsentwicklung haben. (Echte Problemfälle sind deshalb weniger geeignet, da eine Beurteilung von Fallverlauf und dem Reagieren darauf und Patientenführung nur in begrenzter Weise möglich ist.) Auch abgeschlossene Behandlungsfälle sind für diese Art der Supervision gut geeignet.

Die Supervision von Problemfällen wird parallel dazu auch von den Supervisorinnen und Supervisoren geleistet werden, stellt allerdings nicht die Arbeit dar, die zur Qualifikation gefordert ist.

 

Formen der Supervision

Neben der Einzelsupervision ist die Supervision in der Gruppe eine gute Möglichkeit, diese Arbeit zu leisten. Der Lerneffekt potenziert sich, da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch aus den Fehlern der anderen lernen können. Die Gruppe sollte einen möglichst festen Teilnehmerkreis haben. Das Gelingen der Arbeit in der Gruppe ist von einer guten kollegialen Atmosphäre abhängig.

 

Form der einzureichenden Unterlagen

Der Fall muss sorgfältig dokumentiert, maschinengeschrieben dem Supervisor vorgestellt werden. In den drei Jahren sind jährlich zwei Fälle zu bearbeiten, die am Ende der Supervisionszeit mit der Beurteilung durch den Supervisor bei der Qualitätskonferenz des BKHD eingereicht werden müssen.

 

Qualifikation der Supervisorinnen und Supervisoren

In der Broschüre "Qualifikationsrichtlinien für die klassische Homöopathie" finden Sie die von den gemeinsamen Qualitätskonferenzen festgelegten Kriterien (Download als PDF-Datei). 

Dass sich auch Supervisoren regelmäßig fortbilden, verstehen wir als selbstverständlich. Die Anforderungen, die an Qualifikation und an die Weiterbildungsverpflichtung der BKHD-Supervisoren gestellt sind, finden Sie in der "Handreichung für Supervisoren" unter Punkt D.

PLZ Ort Titel Name Vorname Telefon E-Mail Webseite Mitglied in
25813
Husum
Heilpraktikerin
Christiansen
Doris
04841-662788
CvB
28209
Bremen
Heilpraktiker
Buschmeier
Jörg
0421-343459
CvB
31234
Edemissen
Heilpraktikerin
Neumann
Marianne
05176-9200087
CvB
3654
Gunten
Heilpraktikerin
Glatthard
Andrea
0041-3325 12684
CvB
53332
Bornheim
Heilpraktikerin
Lantenhammer
Ursula
02227-9088717
CvB
69221
Dossenheim
Heilpraktikerin
Schweickhardt
Kyra
06221-8934940
DGKH
70182
Stuttgart
Heilpraktikerin
Hoffmann
Ursula Regine
0711-6368855
VKHD
73460
Hüttlingen
Heilpraktikerin
Mangold
Christine
07361-760596
CvB
80331
München
Heilpraktikerin
Dieter
Daphne
089-59992818
HF
80331
München
Heilpraktiker
Vielberth
Johann
089-22880905
HF
82110
Germering
Heilpraktikerin
Deppe-Roepke
Viola
089-89429310
HF
83646
Bad Tölz
Heilpraktikerin
Dieter
Daphne
089-59992818
HF
85551
Heimstetten
Heilpraktikerin
Huber
Carola
089-99176968
CvB
86159
Augsburg
Heilpraktiker
Hundseder
Andreas
0821-66017985
HF
86926
Greifenberg-Ortsteil Neugreifenberg
Heilpraktikerin
Schuller
Maria
08152-9988203
CvB
88287
Grünkraut
Heilpraktikerin
Strasser
Andrea
0751-76960676