Fragen zur Anerkennung von Fortbildungen oder zum Einreichen von Nachweisen?
Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen gern hilfreich zur Seite.
Qualitätskonferenz des BKHD
Geschäftsstelle
c/o Gabriele Hanewacker
Steingassen 7
83561 Ramerberg
Tel. 08039 / 90 99 158
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Lebenslanges Lernen: Fortbildung für Homöopathen
Kontinuierliche Fortbildung gehört für Homöopathen zum Handwerk. Der Kenntnisstand in Wissenschaft und Forschung, auch in der Homöopathie, verändert sich ständig und für Therapeuten ist es wichtig, neben der eigenen Praxis auch immer wieder Anregungen und neue Informationen zu erhalten.
Daher sind für im BKHD qualifizierte Therapeuten 38 Unterrichtseinheiten Fortbildung pro Jahr verpflichtend. Dabei sind 30 UE für homöopathische und 8 UE für klinische Fortbildungen vorgesehen. Der Nachweis kann durch Vorlage geeigneter Unterlagen vorgenommen werden (Teilnahmebescheinigungen).
Zu beachten ist:
Diese Fortbildungen sollten nicht mit speziellen pharmazeutischen Interessen verknüpft sein. Die von der Qualitätskonferenz formulierten Ethikrichtlinien sind zu beachten.
Veranstaltungen, die CME-Punkte ausweisen, werden zu 100% als homöopathische und als klinische Fortbildung gleichermaßen anerkannt.
Es wird vorausgesetzt, dass es sich um Fortbildung in Klassischer Homöopathie, den geforderten klinischen Anteil, oder um Veranstaltungen im Rahmen der Dozenten- oder Supervisoren-Weiterbildung handelt.
Weitere Informationen finden Sie im PDF "So können Sie die Fortbildung in Homöopathie und Klinik leisten".
Interaktive klinische Fortbildungen der DHZ werden in Höhe von max. 4 UE pro Jahr anerkannt.
Die Anerkennung einer Fortbildung ist nicht an eine Mitgliedschaft des Veranstalters im BKHD gebunden.
Nähere Informationen finden Sie im PDF Voraussetzungen für die Anerkennung einer Weiterbildung 2015.pdf
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung (Kontakt).